Bestattungsvorsorge in Preetz & Umgebung

Vorsorgen bedeutet Sicherheit für die ganze Familie

Es hat viele Vorteile, sich frühzeitig mit den eigenen Bestattungswünschen zu beschäftigen und vorzusorgen – zu einem selbstbestimmten Leben gehört dies einfach dazu. Mit einer Bestattungsvorsorge bei Petersdotter Bestattungen in Preetz und Umgebung schenken Sie Ihrer Familie Sicherheit und die Gewissheit, dass später alles in Ihrem Sinne geregelt ist. Wenn Sie mit einem Bestattungsvorsorgevertrag auch die finanzielle Seite absichern, sorgt dies für eine zusätzliche Entlastung. Wir beraten Sie gerne umfassend zu diesem Thema und legen auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen alle Details verbindlich fest. Weiterführende Informationen und unser Vorsorgeformular zum Download finden Sie hier:

Grabmal auf dem Friedhof als Symbol für die Sterbegeldversicherung

Finanzierung über eine Sterbegeld­versicherung

Solidar Sterbegeldversicherung
Grabstein auf dem Friedhof als Symbol für das Treuhandkonto

Finanzierung über ein
Treuhandkonto

BDB Treuhandkonto
Frau in einem Beratungsgespräch zur Bestattungsvorsorge

Unser Vorsorgeformular

Vorsorgeformular als PDF

Rund um Ihren letzten Willen

Das ist Ihr gutes Recht

Wer sich mit dem eigenen Lebensende auseinandersetzt, macht sich nicht nur Gedanken um die eigene Bestattung. Zum letzten Willen gehört auch die Frage, welche lebensverlängernden Maßnahmen man sich wünscht und welche man ablehnt. Oder die Gewissheit, dass eine Vertrauensperson die richtigen Entscheidungen für einen trifft, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Und schließlich auch die Überlegung, wer vielleicht dereinst das Erbe erhalten soll. Bei allen Fragen rund um die Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Nachlassregelung unterstützt Sie Diana Lauenstein, Generations-beraterin und zert. Testamentsvollstreckerin.

Außerdem stellen wir Ihnen hier allgemeine Informationen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Verfügung, die keine persönliche Beratung ersetzen.

Bitte beachten Sie: Dabei handelt es sich um allgemeine Informationen, die weder eine Rechts­beratung ersetzen noch die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles berücksichtigen. Wenn Sie eine konkrete Rechts­beratung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.

Vorsorgender stelle eine Vorsorgevollmacht aus

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patienten­verfügung

Informationsmaterial Patienten
Händeschütteln als Symbol für die Vertrauensperson bei einer Patientenverfügung

Ausführliche Broschüre zur Patienten­verfügung

Informationsmaterial Patientenverfügung

Bestattungsvorsorge

Ihre Fragen, unsere Antworten

Ist eine finanzielle Bestattungsvorsorge wirklich notwendig?

Grund­sätzlich ist es sinn­voll, seine Be­stat­tungs­wün­sche finan­ziell im Rahmen der Bestat­tungs­vorsorge abzu­sichern, denn das hierbei zurück­gelegte Geld ist für Ihre spätere Bestat­tung zweck­gebunden und sicher vor dem Zugriff Dritter wie etwa dem Sozial­amt. Da­rüber hinaus schützen Sie durch die finan­zielle Be­stat­tungs­vorsorge Ihre Ange­hörigen vor den Kos­ten der Beer­digung und können sicher gehen, dass Ihre Wün­sche rund um die eigene Beer­digung später auch garan­tiert umge­setzt werden. Schließ­lich sind die Kosten für eine Bestat­tung nicht uner­heblich. Der Preis setzt sich zusam­men aus den Kosten für unsere Arbeit als Bestat­ter, aus den Gebühren für Ämter, Arzt, Friedhof und – bei einer Ein­äscher­ung – für das Krema­torium. Hinzu kommen die Kosten für den Trauerredner, Stein­metz, die Grab­pflege, den Trauer­druck wie Traueranzeige, Karten und Danksagungen, den Blu­men­schmuck sowie für die Bewir­tung nach der Trauer­feier. Da kommt einiges für die Hinter­blie­benen zusam­men. Die tatsäch­liche Höhe der Bestat­tungs­kosten richtet sich dabei nach Ihren persön­lichen Wün­schen für die Ausge­staltung der Trauer­feier und Beer­digung.

Welche Bestattungsarten gibt es und welche davon sind in Deutschland möglich?

Grund­sätzlich gibt es nur zwei Bestat­tungs­arten: die Erd­bestat­tung im Sarg und die Feuer­bestat­tung, bei der der Verstor­bene zunächst im Sarg kremiert wird und anschlie­ßend die Beiset­zung der Asche statt­findet. Während die Beer­digung im Sarg nur auf kirch­lichen oder städt­ischen Friedhöfen statt­finden kann, gibt es für Urnen­beiset­zungen bezie­hungs­weise das Ver­streuen der Asche weitere Möglich­keiten. Die be­kannt­este ist die See­bestattung in bestimm­ten Bestat­tungs­gebieten der Nord­see, Ost­see oder einem der Welt­meere. Darüber hinaus zählen die Baum­bestat­tung oder Wald­bestat­tung in einem Bestat­tungs­wald zu beliebten Beiset­zungs­formen.

Einige unserer Nachbar­länder bieten weitere Beisetzungs­möglich­keiten wie etwa das Ver­streuen der Asche in Flüs­sen, auf einer Alm oder aus einem Heißluft­ballon heraus. Sonder­fälle sind die Diamant­bestattung und die Welt­raum­bestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die ver­bleibende Asche wird nach Ihren Vor­stellungen beige­setzt. Wir von Petersdotter Bestattungen beraten Sie gerne näher.

Warum gibt es überall unterschiedliche Grabarten?

Welche Grab­arten an einem Ort oder auf einem Fried­hof angelegt werden, ent­scheidet immer der jewei­lige Fried­hofs­träger. Klas­sische Grab­arten sind das Wahlgrab und das Reihen­grab. Auch Rasen­gräber mit oder ohne Nam­ens­nen­nung (auch: ano­nyme Bei­setzung) werden häufig angeboten. Ob es darüber hinaus Partner­gräber, gärtne­risch gepflegte Themen­anlagen, Baum­bestat­tungen oder weitere Grabarten gibt, hängt von verschie­denen Faktoren ab. Neben der Be­schaffen­heit des Friedhofs spielen die Nach­frage durch die Be­völker­ung und uns Bestat­ter sowie das Zusam­men­spiel von Friedhofs­trägern, örtlichen Friedhofs­gärtnern und Stein­metzen eine Rolle.

Was kostet eine Bestattung?

Wie viel eine Bestat­tung kostet, lässt sich nicht pau­schal beant­worten, denn die persön­lichen Vorstel­lungen des Ver­stor­benen und der Ange­hörigen spielen eine entschei­dende Rolle. Wir von Petersdotter Bestattungen nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstel­lungen zu spre­chen, beraten Sie aus­führlich und erstel­len Ihnen dann eine detail­lierte Kosten­aufstel­lung. Grund­sätzlich lassen sich die Kosten in drei Be­reiche unter­teilen:

  • Unsere Bestat­tungsleist­ungen, inklusive Kauf eines Sarges und gege­benen­falls einer Urne
  • Kom­munale und kirch­liche Ge­bühren (z. B. Kosten für die Grab­stelle und die Aus­stellung der Sterbe­urkunde)
  • Auslagen für weitere Dienst­leister, wie etwa Flo­risten, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffee­tafel und die Schal­tung der Trauer­anzeige in der Tages­presse