Petersdotter Bestattungen in Preetz, Plön & Raisdorf

Ein modernes Traditionshaus

Der Name Petersdotter steht in Preetz schon seit 1930 für die zuverlässige Unterstützung im Trauerfall. Modern und trotzdem traditionell bietet Ihnen unser Bestattungshaus, welches in direkter Nähe zur Stadtkirche und des Friedhofs liegt, mit einer großen Trauerhalle, einem schön gestaltetem Abschiedsraum und der hauseigenen Floristikwerkstatt alle Möglichkeiten individueller Bestattungskultur. Mit Offenheit für Ihre Wünsche, langjähriger Erfahrung und zeitgemäßen Service wie etwa kostenlosen Gedenkseiten, begleiten wir Sie hilfreich durch die Zeit der Trauer.

Knud Petersdotter

Wir stellen uns persönlich vor

Bevor Sie uns Ihren verstorbenen Angehörigen anvertrauen, möchten wir uns Ihnen persönlich vorstellen. Erfahren Sie mehr über uns und unsere Arbeit.

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Petersdotter Floristin arrangiert Blumen für die Trauerfeier

Unser Haus ist voller Blumen

In unserer betriebseigenen Blumenwerkstatt entsteht außergewöhnlich schöne Trauerfloristik, die wir ganz nach Ihren Wünschen gestalten. 

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Bestatter Knud Petersdotter im Beratungsgespräch mit einer Trauernden

Vorsorge gibt Sicherheit

Von einer verantwortungsvollen Bestattungsvorsorge profitieren Sie und Ihre Angehörigen.

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Kerzendekoration für die Trauerfeier

Gemeinsam trauern & erinnern

Trost finden, Erinnerungen austauschen, Fotos teilen – ehren Sie den Verstorbenen mit einer persönlichen Gedenkseite.

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Bestatter füllt Formular aus

Alle Formalitäten im Blick

Unser Partner Columba kümmert sich um alle Abmeldungen und den digitalen Nachlass.

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Bestatter notiert die Urnenauswahl einer Angehörigen

Rechnen Sie mit fairen Preisen

Wir reden ehrlich über Kosten und sorgen mit detaillierten Preisangaben für mehr Transparenz.

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Erste Schritte in einem Trauerfall

Darauf kommt es jetzt an

Ein Todesfall in einer Einrichtung

Wenn Ihr Angehöriger in einem Krankenhaus, Seniorenheim oder einem Hospiz verstorben ist, kümmert sich das dortige Personal um alle erforderlichen Schritte für die Bescheinigung des Todes.

Rufen Sie uns zu jeder Zeit an – wir überführen den Verstorbenen und vereinbaren mit Ihnen ein Beratungsgespräch: Tel.: 04342-76 24 0. Sie können Ihren Bestatter übrigens frei wählen, selbst wenn von der Einrichtung bereits ein anderer Bestatter mit der Überführung beauftragt wurde.

Ein Todesfall im häuslichen Bereich

Benachrichtigen Sie bitte zuerst den Hausarzt oder den kassenärztlichen Notdienst. Der Arzt stellt den Tod fest und übergibt Ihnen eine Todesbescheinigung. Sobald diese vorliegt, überführen wir den Verstorbenen und kümmern uns um alle weiteren Schritte.

Rufen Sie uns einfach an: Tel.: 04342-76 24 0 – wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar und beraten Sie ausführlich rund um die Abschiednahme und Bestattung.

Wichtige Dokumente des Verstorbenen

Einfach als Checkliste downloaden

Diese Dokumente werden in einem Sterbefall benötigt

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung
  • Familienstammbuch, Heirats- / Lebens­partnerschafts­urkunde
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners
  • Rentennummer/n
  • Gesundheitskarte der Krankenkasse
  • Ggf. Versicherungspolicen
  • Ggf. vorhandener Bestattungs­vorsorgevertrag

Fehlen Ihnen noch einzelne Dokumente? Wir helfen Ihnen gerne bei der Beschaffung.

Dokumente und Füller

Einladung ins Petersdotter Gedenkportal

Aktuelle Sterbefälle in Preetz, Plön, Raisdorf und Umgebung

Im Petersdotter Gedenkportal richten wir eine kostenfreie Gedenkseite für den Verstorbenen ein. Hier können Sie sein Leben gemeinsam mit Verwandten, Freunden und Bekannten auf vielfältige Weise ehren und die Erinnerung an ihn wachhalten. Entzünden Sie online Kerzen für den Verstorbenen, schreiben Sie eine Kondolenz, sehen Sie die Termine der Trauerfeierlichkeiten ein und erstellen Sie ein virtuelles Album mit Erinnerungsfotos.

Bestattungsvorsorge mit Petersdotter

Einfach alles geregelt wissen

Vielen Menschen wird erst bewusst, dass sie schon sehr konkrete Vorstellungen zu ihrer eigenen Abschiednahme und Bestattung haben, sobald sie anfangen darüber nachzudenken. Zumindest ist schnell klar, was sie für ihre spätere Beerdigung möchten und was nicht. Überlegen Sie selbst einmal: Sind Sie eher für eine klassische Erdbestattung auf dem Friedhof, eine Waldbestattung oder Seebestattung? Soll auf Ihrem Abschied Ihr Lieblingslied gespielt und eine Trauerrede gehalten werden? Und möchten Sie einen bestimmten Gegenstand mit in Ihr Grab nehmen?

Diese und viele weiteren Details halten wir bei Ihrer Bestattungsvorsorge in einem Vorsorgevertrag für Sie fest. So haben Sie und Ihre Familie die Sicherheit, dass später alles in Ihrem Sinn geregelt wird. Gerne stellen wir Ihnen auch verschiedene Möglichkeiten vor, Ihre Bestattungsvorsorge finanziell abzusichern und so Ihre Angehörigen vor den Kosten einer Beerdigung zu schützen. Schauen Sie gleich einmal nach und nutzen Sie unser praktisches Vorsorgeformular, um erste Gedanken zu notieren.

Bestatter Knud Petersdotter notiert die Urnenauswahl einer Trauernden

Bestattung

Ihre Fragen, unsere Antworten

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

In den meisten Bundes­länd­ern, so auch bei uns in Schleswig-Holstein, sollte der Ver­stor­bene binnen 36 Stunden nach Fest­stel­lung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Ab­schied­nahme im Trauer­haus nehmen, besteht meist auch die Mög­lich­keit, eine Verlän­gerung dieser Frist zu bean­tragen. Gerne sind wir von Petersdotter Bestattungen Ihnen dabei behilf­lich.

Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?

Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorge­vertrag mit einem be­stimmten Bestatter abge­schlossen wurde, können Sie als bestat­tungs­pflichtiger Ange­höriger einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen. Bei Unfall­tod informiert zu­nächst die Polizei einen Bestat­ter nach eigenem Ermes­sen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Kranken­haus, können Sie jedoch später noch einen Bestat­ter Ihrer Wahl beauf­tragen, den Ver­stor­benen zu sich zu über­führen und alle weiteren Schritte vorzu­nehmen. Und das völlig unab­hängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Ver­stor­benen.

Was ist eine Bestattung „von Amts wegen“?

Eine Bestat­tung von Amts wegen, eine soge­nannte Ersatz­vor­nahme, wird durch­geführt, wenn innerhalb der Bestat­tungs­frist keine bestat­tungs­pflichtigen Ange­hörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestat­tung ver­weigern. Die Bestat­tung wird dann vom Ord­nungs­amt beauf­tragt, wobei eine schlichte Ausfüh­rung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeit­punkt bestat­tungs­pflichtige Ange­hörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.

Was bedeutet das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“?

Das Zeichen „Bestatter – vom Hand­werk geprüft“ ist das Marken­zeichen des Bundes­verbands Deut­scher Bestat­ter e.V. (BDB). Dieses Güte­siegel wird nur Mit­glieds­unter­nehmen ver­liehen, die einen Ge­prüften Bestat­ter, eine Bestat­tungs­fachkraft oder einen Bestatter­meister in verant­wort­licher Position haben und die be­stimmte fachliche, persön­liche und betrieb­liche Krite­rien erfüllen:

„Betriebe mit dem Marken­zeichen garan­tieren, in allen Fragen und Trauer­angelegen­heiten 24 Stunden ehrlich und verlässlich verfügbar zu sein. Diese Garantie setzt sich auch im prak­tischen und finan­ziellen Bereich fort: Trans­parente, klare und nachvoll­ziehbare Preis­gestal­tung; Ange­messene Räum­lichkeiten und eine breite Palette von Trauer­waren; Regel­mäßige Weiter­bildung und Schulung des Inhabers und Perso­nals; Einsatz moderner technischer Fahr­zeuge und Geräte.“

Quelle: www.bestatter.de